Ich verstehe nicht, wie du über einen solchen Begriff ohne Beziehung zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen zu diskutieren versuchst. Der Begriff des "Werks" ist ziemlich umfassend im UrhG abgesteckt. Die dort beschriebenen Nutzungsrechte sind aber Gestattungsrechte und keine Eigentumsrechte im Sinne von BGB 903 ff. Deshalb ist die Bezeichnung "geistiges Eigentum" irreführend, weil eine falsche Rechtssystematik aufgerufen wird.
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Daniel
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hgg
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Ich verstehe nicht, wie du über einen solchen Begriff ohne Beziehung zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen zu diskutieren versuchst. Der Begriff des "Werks" ist ziemlich umfassend im UrhG http://www.gesetze-im-internet.de/urhg abgesteckt. Die dort beschriebenen Nutzungsrechte sind aber Gestattungsrechte und keine Eigentumsrechte im Sinne von BGB 903 ff. Deshalb ist die Bezeichnung "geistiges Eigentum" irreführend, weil eine falsche Rechtssystematik aufgerufen wird.