Informationsfreiheitgesetz für jeden
Der Bund möge sich dafür einsetzen, dass jedes Bundesland ein Informationsfreiheitsgesetz erlässt. Andernfalls möge der Bundestag nach dem Motto »Bundesrecht bricht Landesrecht« ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das die Informationsfreiheit von Bundesbehörden auch auf Landes- und Kommunalbehörden ausdehnt.
samira
Bevor man den Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" anwenden kann, muss man erstmal prüfen, ob der Bund eine Gesetzgebundskompetenz für ein in den Ländern geltendes Informationsfreiheitsgesetz hat. Anderenfalls ist das Gesetz verfassungswidrig.