Themensammlung "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich" - Historie

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  • Themensammlung "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich"

    von liqd e.V., angelegt

    Die Projektgruppe Datenschutz der #eidg wird sich demnächst mit dem Kapitel 2.3 des Arbeitsprogramms "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich" beschäftigen.

    Welche Punkte sollten in diesem Kapitel auf jeden Fall zur Sprache kommen? Als Mitglied der Projektgruppe Datenschutz würde ich mich freuen hier auch Input für die (leider nicht öffentlichen) Beratungen mitnehmen zu können. Fairerweise sollte gesagt werden, dass wir wohl nicht alle Vorschläge aufnehmen werden, aber Input und Anregungen sind sehr willkommen und wir werden dokumentieren, was wir ins unsere Arbeit aufnehmen.

    Arbeitsprogramm zu Kapitel 2.3

    2.3. Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich

    -
    • Ausgestaltung und Reichweite von Transparenzinstrumenten (Informationspflichten, Auskunftsrechte)
    • Cloud Computing
    • - Cloud Computing -
    • „Verfallsdaten“ im Internet, regelmäßige erneuerbare Zustimmungspflicht
    • -
    • „Privacy by design“
    • -
    • Erstellen von Verhaltensprofilen, Behavioral Tracking, Verknüpfung von (persönlichkeitsbezogenen) Daten / Suchmaschinen
    • -
    • Datenweitergabe und –handel
    • -
    • Spannungsfeld Datenschutz und (internationale) Geschäftsmodelle (Beispiel Facebook und VZ)
    • -
    • Selbstverpflichtungen und Selbstregulierungen der Internetwirtschaft
    • Haftungsregime
    • - Haftungsregime -
    • Transfermöglichkeit der regulierten Selbstregulierung auf den Bereich des Datenschutzes
    • Beschäftigtendatenschutz
    - Beschäftigtendatenschutz
  • Themensammlung "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich"

    von liqd e.V., angelegt

    Die Projektgruppe Datenschutz der #eidg wird sich demnächst mit dem Kapitel 2.3 des Arbeitsprogramms Link: http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Datenschutz/DS_16_8_2010_Beschluss_Themenkatalog_MS-1.pdf (http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Datenschutz/DS_16_8_2010_Beschluss_Themenkatalog_MS-1.pdf) "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich" beschäftigen.

    Welche Punkte sollten in diesem Kapitel auf jeden Fall zur Sprache kommen? Als Mitglied der Projektgruppe Datenschutz würde ich mich freuen hier auch Input für die (leider nicht öffentlichen) Beratungen mitnehmen zu können. Fairerweise sollte gesagt werden, dass wir wohl nicht alle Vorschläge aufnehmen werden, aber Input und Anregungen sind sehr willkommen und wir werden dokumentieren, was wir ins unsere Arbeit aufnehmen.

    Arbeitsprogramm zu Kapitel 2.3

    2.3. Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich - Ausgestaltung und Reichweite von Transparenzinstrumenten (Informationspflichten, Auskunftsrechte) - Cloud Computing - „Verfallsdaten“ im Internet, regelmäßige erneuerbare Zustimmungspflicht - „Privacy by design“ - Erstellen von Verhaltensprofilen, Behavioral Tracking, Verknüpfung von (persönlichkeitsbezogenen) Daten / Suchmaschinen - Datenweitergabe und –handel - Spannungsfeld Datenschutz und (internationale) Geschäftsmodelle (Beispiel Facebook und VZ) - Selbstverpflichtungen und Selbstregulierungen der Internetwirtschaft - Haftungsregime - Transfermöglichkeit der regulierten Selbstregulierung auf den Bereich des Datenschutzes - Beschäftigtendatenschutz

  • Themensammlung "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich"

    von Halina, angelegt

    Die Projektgruppe Datenschutz der #eidg wird sich demnächst mit dem Kapitel 2.3 des Arbeitsprogramms (http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Datenschutz/DS_16_8_2010_Beschluss_Themenkatalog_MS-1.pdf) "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich" beschäftigen.

    Welche Punkte sollten in diesem Kapitel auf jeden Fall zur Sprache kommen? Als Mitglied der Projektgruppe Datenschutz würde ich mich freuen hier auch Input für die (leider nicht öffentlichen) Beratungen mitnehmen zu können. Fairerweise sollte gesagt werden, dass wir wohl nicht alle Vorschläge aufnehmen werden, aber Input und Anregungen sind sehr willkommen und wir werden dokumentieren, was wir ins unsere Arbeit aufnehmen.

    Arbeitsprogramm zu Kapitel 2.3

    2.3. Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich - Ausgestaltung und Reichweite von Transparenzinstrumenten (Informationspflichten, Auskunftsrechte) - Cloud Computing - „Verfallsdaten“ im Internet, regelmäßige erneuerbare Zustimmungspflicht - „Privacy by design“ - Erstellen von Verhaltensprofilen, Behavioral Tracking, Verknüpfung von (persönlichkeitsbezogenen) Daten / Suchmaschinen - Datenweitergabe und –handel - Spannungsfeld Datenschutz und (internationale) Geschäftsmodelle (Beispiel Facebook und VZ) - Selbstverpflichtungen und Selbstregulierungen der Internetwirtschaft - Haftungsregime - Transfermöglichkeit der regulierten Selbstregulierung auf den Bereich des Datenschutzes - Beschäftigtendatenschutz

  • Themensammlung "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich"

    von Halina, angelegt

    Die Projektgruppe Datenschutz der #eidg wird sich demnächst mit dem Kapitel 2.3 des Arbeitsprogramms (http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Datenschutz/DS_16_8_2010_Beschluss_Themenkatalog_MS-1.pdf) "Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich" beschäftigen.

    Welche Punkte sollten in diesem Kapitel auf jeden Fall zur Sprache kommen? Als Mitglied der Projektgruppe Datenschutz würde ich mich freuen hier auch Input für die (leider nicht öffentlichen) Beratungen mitnehmen zu können. Fairerweise sollte gesagt werden, dass wir wohl nicht alle Vorschläge aufnehmen werden, aber Input und Anregungen sind sehr willkommen und wir werden dokumentieren, was wir ins unsere Arbeit aufnehmen.

    Arbeitsprogramm zu Kapitel 2.3

    2.3. Datenschutz im nicht-staatlichen Bereich - Ausgestaltung und Reichweite von Transparenzinstrumenten (Informationspflichten, Auskunftsrechte) - Cloud Computing - „Verfallsdaten“ im Internet, regelmäßige erneuerbare Zustimmungspflicht - „Privacy by design“ - Erstellen von Verhaltensprofilen, Behavioral Tracking, Verknüpfung von (persönlichkeitsbezogenen) Daten / Suchmaschinen - Datenweitergabe und –handel - Spannungsfeld Datenschutz und (internationale) Geschäftsmodelle (Beispiel Facebook und VZ) - Selbstverpflichtungen und Selbstregulierungen der Internetwirtschaft - Haftungsregime - Transfermöglichkeit der regulierten Selbstregulierung auf den Bereich des Datenschutzes - Beschäftigtendatenschutz